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Parken Feuerwehr

Die Rettungsgasse ist leider nur in Österreich auf Autobahnen und Landstraßen Pflicht. Trotzdem ist Sie weltweit ein wichtiges Verfahren damit Retter so schnell wie möglich zur Unfallstelle gelangen. Eine gelungene Einführung mit Animationsvideo finden Sie auf: Rettungsgasse.com

Aber nicht nur ein Stau kann wertvolle Minuten kosten, auch zugeparkte Straßen können für uns ein großes Problem darstellen.

Jeder kennt Stellen und Situation in Sinn, bei denen es bereits mit dem PKW schwierig wird, die Straße weiter zu passieren. Mit unseren Feuerwehrfahrzeugen haben wir dort erstrecht keine Chance und müssen aufwändig stauchen oder umfahren. Besonders bei Schnee und Eis wird oftmals keine Rücksicht auf Rettungs- und Streufahrzeuge gelegt, obwohl man schnell selbst in einer Situation sein kann, in der man Hilfe benötigt.

Helfen Sie mit:

  • Parken Sie so, dass jederzeit eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3 Meter gewährleistet ist.
  • Blockieren Sie keine Zufahrten und Kreuzungen, ein Einsatzfahrzeug benötigt viel mehr Platz als ihr PKW.

Übrigens: Verkehrsteilnehmer können haftbar gemacht werden, wenn wegen ihres falsch geparkten Fahrzeugs, die Feuerwehr oder der Rettungsdienst den Einsatzort zu spät erreicht. Diese Regel gilt auch, wenn parken erlaubt ist, man jedoch durch sein parkendes Fahrzeug die Fahrbahn verengt!